3 Fragen – 3 Antworten: Fortsetzung der VBL-Versicherung nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Die Pflichtversicherung bei der VBL beruht auf einem Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, der bei der VBL beteiligt ist.

Endet dieses Arbeitsverhältnis vor Rentenbeginn, fragen sich viele Beschäftigte, was aus ihrer VBL-Versicherung wird. Können sie diese vielleicht mit eigenen Mitteln fortsetzen?

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie einen Rückruf unter www.vbl.de/de/rueckrufservice. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.

 

Nein. Wenn Sie aus dem Arbeitsverhältnis bei einem bei der VBL beteiligten Arbeitgeber ausscheiden, endet Ihre Pflichtversicherung VBLklassik. Mit Ihrem Ausscheiden stellt die VBL die Versicherung beitragsfrei. Das bedeutet, dass Ihre erworbenen Versorgungspunkte auf dem Versicherungskonto erhalten bleiben. Sie können hieraus später eine Rente erhalten, sofern bei Rentenbeginn die Wartezeit und die weiteren Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sind. Eine Fortsetzung der VBLklassik mit eigenen Beiträgen ist nicht möglich.

 

Wechseln Sie zu einem Arbeitgeber, der ebenfalls an der VBL beteiligt ist, läuft Ihre VBLklassik wie gehabt weiter. Sie werden über den neuen Arbeitgeber pflichtversichert. Bitte teilen Sie in diesem Fall dem neuen Arbeitgeber unbedingt Ihre Versicherungsnummer bei der VBL mit. Sie finden diese auf Ihrer jährlichen Renteninformation (Versicherungsnachweis), Ihrer Anmeldebestätigung aus Ihrem früheren Beschäftigungsverhältnis oder in Ihrem Kundenportal MeineVBL.

Wechseln Sie zu einem Arbeitgeber, der Mitglied einer anderen Zusatzversorgungskasse ist, werden die bisher erworbenen Umlage- und Beitragsmonate bei der Wartezeitberechnung auf Ihren Antrag hin berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass zwischen dieser Kasse und der VBL ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten besteht.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem VBLvideocast VBLklassik – Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Ja, die freiwillige Versicherung VBLextra können Sie nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses und Abmeldung aus der Pflichtversicherung mit eigenen Beiträgen fortführen.

Bitte beachten Sie: Hierfür können Sie ggf. die staatliche Riesterförderung in Anspruch nehmen. 

Ihre freiwillige Versicherung können Sie unter folgenden Voraussetzungen fortsetzen::

  • Ihre VBL-Pflichtversicherung oder Ihr Arbeitsverhältnis, über das Sie bei der VBL versichert waren, hat geendet.
  • Sie reichen Ihren Fortsetzungsantrag schriftlich bei uns ein (Formular FV1).
  • Die Fortsetzung wird innerhalb von drei Monaten nach Ende der VBL-Pflichtversicherung oder des Arbeitsverhältnisses beantragt.

Wenn Sie innerhalb der genannten Frist keinen Antrag auf Fortsetzung der freiwilligen Versicherung stellen, wird die VBLextra beitragsfrei gestellt. Nach Eintritt des Versicherungsfalles erhalten Sie hieraus eine Rentenleistung.