3 Fragen – 3 Antworten: Lebenslange Altersrente aus der VBLklassik.

Mit der VBLklassik erhalten VBL-Versicherte die Zusage einer lebenslangen Betriebsrente im Alter.

Wann entsteht der Rentenanspruch, was ist zu beachten und wie ist der Rentenantrag zu stellen?

Antworten dazu finden Sie hier.

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl. Unsere Fachleute antworten gerne.

Ihr Anspruch auf Betriebsrente entsteht, wenn Sie die Wartezeit erfüllt haben und bei Ihnen der Versicherungsfall eingetreten ist. Die lebenslange Altersrente erhalten Sie von uns, wenn Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente als Vollrente bekommen.

Ein Anspruch auf Betriebsrente aus der VBLklassik setzt voraus, dass Sie die Wartezeit von 60 Kalendermonaten nach VBL-Satzung erfüllt haben. Hierbei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den bis zum Beginn der Betriebsrente mindestens für einen Tag Aufwendungen (Umlagen und Beiträge) zur Pflichtversicherung geleistet wurden. In vielen Fällen kann die Wartezeit wesentlich früher erfüllt sein.

Damit ein Anspruch auf Betriebsrente aus der VBLklassik entsteht, auch wenn keine 60 Umlage/Beitragsmonate erreicht wurden, müssen folgende Voraussetzungen zur gesetzlichen Unverfallbarkeit für das jeweilige Arbeitsverhältnis vorliegen:

  • Das Arbeitsverhältnis muss für Beschäftigungszeiten nach 2017 mindestens drei Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber bestanden haben und
  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Fristen zur Beantragung der Betriebsrente:

Ihre Betriebsrente erhalten Sie grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen hat. Verschiebt sich durch eine verspätete Antragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenbeginn, beginnt folglich die Betriebsrente erst später.

Rentenansprüche für Zeiträume, die mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegen, in dem der Antrag auf Betriebsrente bei der VBL eingegangen ist, können nicht mehr geltend gemacht werden.

Wirkung eines vorzeitigen Rentenbeginns:

In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie Ihre Altersrente grundsätzlich bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme fällt die gesetzliche Rente jedoch um 0,3 Prozent niedriger aus. Der maximale Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 14,4 Prozent.

Wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme gekürzt, vermindert sich auch die Betriebsrente VBLklassik um ebenfalls 0,3 Prozent pro Monat. Eine Kürzung dieser Rente ist dabei jedoch insgesamt auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.

Verminderung der Betriebsrente durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden bei gesetzlich Krankenversicherten die Beiträge der Rentenberechtigten zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Betriebsrente einbehalten und von der VBL an die Krankenkasse weitergeleitet. Diese Beitragspflicht gilt in der VBLklassik ebenso wie in der freiwilligen Versicherung.

Weitere Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier.

Eine Betriebsrente bei der VBL zu beantragen, soll so einfach wie möglich sein.

Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch können ihren Antrag auf Altersrente direkt bei der VBL stellen. Sie füllen den Rentenantrag (L600A) und den Vordruck für die Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung (L305) aus.

Einfach, sicher und schnell geht das im persönlichen VBL-Kundenportal Meine VBL in der Rubrik Online-Services/Rentenantrag. Sobald dort alle Rentenantragsdaten vollständig erfasst sind, wird der Rentenantrag elektronisch an die VBL übermittelt.

Hinweis: Der Arbeitgeber ist über den Rentenbeginn zu informieren, damit er der VBL die Abmeldung aus der Pflichtversicherung übermitteln kann. Ohne die Abmeldung können wir die Betriebsrente nicht berechnen.

Weitere Informationen zur Rentenbeantragung der Altersrente finden Sie hier:
Link: VBL-Altersrente

Bei Interesse an weiteren Informationen zur Altersrente empfehlen wir Ihnen unseren VBLvideocast „VBLklassik – Betriebsrente der VBL als Altersrente“.

Link: Videocast: VBLklassik – Betriebsrente der VBL als Altersrente