Viele VBL-Versicherte wissen, dass sie nicht nur im Alter, sondern auch bei Erwerbsminderung eine Betriebsrente von der VBL erhalten können.
Aber was gilt, wenn nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt? Kann auch dann eine Betriebsrente beantragt werden? Was ist hierbei zu beachten? Antworten dazu finden Sie hier.
Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge. Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? |
Ihr Anspruch auf Betriebsrente entsteht, wenn Sie die Wartezeit erfüllt haben und bei Ihnen der Versicherungsfall eingetreten ist.
Als Versicherungsfall gilt nicht nur das Erreichen der Altersrente, sondern insbesondere der Eintritt einer Erwerbsminderung. Sobald Sie also eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sollten die Voraussetzungen für eine Betriebsrente aus der VBLklassik überprüft werden.
Wichtig.
Auch bei teilweiser Erwerbsminderung kann eine Betriebsrente gezahlt werden. Diese erhalten Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Ob bei Ihnen die für den Rentenbezug erforderliche Wartezeit erfüllt ist, können Sie der Renteninformation zur VBLklassik entnehmen, welche wir Ihnen jährlich zusenden.
Allgemeine Hinweise haben wir Ihnen im VBLvideocast VBLklassik – Wartezeit zusammengefasst.
Link: VBLvideocast VBLklassik - Wartezeit
Ausschlussfrist.
Gerade bei teilweiser Erwerbsminderung kommt es hin und wieder vor, dass die betroffenen Versicherten bei der VBL keinen Rentenantrag stellen.
Bitte beachten Sie, dass ein verspätet gestellter Rentenantrag nicht für einen unbegrenzten Zeitraum rückwirkend gilt.
Die Tarifvertragsparteien haben hierzu eine Ausschlussfrist von längstens zwei Jahren festgelegt. Stellen Sie den Rentenantrag verspätet, können Sie Ihre Betriebsrente daher längstens für zwei Jahre rückwirkend geltend machen.
Daher: Sobald Sie eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, insbesondere wegen teilweiser Erwerbsminderung, beantragen Sie immer auch bei uns Ihre Betriebsrente.
Kranken- und Pflegeversicherung.
Die VBL ist verpflichtet, auch von der Betriebsrente wegen Erwerbsminderung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzubehalten und an Ihre Krankenkasse abzuführen.
Dies gilt für VBL-Versicherte, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind. Die Beiträge zur Krankenversicherung aus der Betriebsrente bemessen sich nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Der reguläre Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kinden 3,4 Prozent und für Versicherte ohne Kinder 4,0 Prozent. Ausnahmen und Besonderheiten zu dieser gesetzlichen Festlegung haben wir Ihnen hier zusammen gefasst:
Link: VBL-Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung
Weitere Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier:
Link: Allgemeines zur Kranken- und Pflegeversicherung
Eine Betriebsrente bei der VBL zu beantragen, soll für unsere Versicherten so einfach wie möglich sein.
Sicher und schnell geht dies, wenn Sie Ihren Rentenantrag bei uns online stellen. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Service in Ihrem persönlichen VBL-Kundenportal Meine VBL.
Link: Erwerbsminderungsrente beantragen
Hinweis: Für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente benötigen wir auch einige Angaben Ihres Arbeitgebers. Sofern Sie den Rentenantrag online stellen, werden Sie hierauf gesondert aufmerksam gemacht.
Sie können uns Ihren Rentenantrag aber auch per Post zusenden. Bitte denken Sie daran, dass Sie in diesem Fall Ihren Arbeitgeber gesondert informieren müssen.
Welche Unterlagen wir für einen Antrag per Post benötigen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
- Erwerbsminderungsrente für Versicherte mit Anspruch auf gesetzliche Rente
- Erwerbsminderungsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente
Weitere Informationen zur Betriebsrente wegen Erwerbsminderung finden Sie hier:
Download: