3 Fra­gen – 3 Ant­wor­ten: VBLklas­sik – Un­ter­schie­de zu pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen.

Vor Anmeldung zur Pflichtversicherung bei der VBL fragen sich viele Beschäftigte, welche Unterschiede zu einer privaten Rentenversicherung bestehen.
Muss vor Anmeldung zur VBLklassik bei Vorerkrankung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden? Werden Provisionen oder Abschlussgebühren fällig? Und wird die Rente später garantiert erhöht? Antworten dazu finden Sie hier.

Ha­ben Sie spe­zi­el­le Fra­gen, die im VBLnews­let­ter er­schei­nen sol­len? Sen­den Sie uns Ihr An­lie­gen mit dem Be­treff „3 Fra­gen – 3 Ant­wor­ten“ an kun­den­be­ra­tung@vbl.de. Wir freu­en uns auf Ih­re Vor­schlä­ge.

Ha­ben Sie per­sön­li­che Fra­gen zu Ih­rer in­di­vi­du­el­len Si­tu­a­ti­on?
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Den bei der VBL Ver­si­cher­ten ist be­kannt, dass die Pflicht­ver­si­che­rung au­ßer­or­dent­lich gu­te Kon­di­ti­o­nen um­fasst. Die Ren­ten­leis­tun­gen aus der VBLklas­sik bei Er­werbs­min­de­rung, im Al­ter und für Hin­ter­blie­be­ne fal­len we­gen der ho­hen Ver­zin­sung und so­zi­a­len Kom­po­nen­ten ver­gleichs­wei­se hoch aus. Un­klar ist aber oft, wor­in auch sonst die Un­ter­schie­de zu ei­ner pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung be­stehen.

 

Nein. Anders als bei privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten gibt es bei der VBL keine Gesundheitsprüfung. Sie werden daher auch bei Vorerkrankungen ohne Weiteres zur VBLklassik angemeldet und können später eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Die Betriebsrente VBLklassik ist von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes als kollektives Versicherungsmodell eingerichtet worden. Sie basiert auf Umlagen und Beiträgen, die von Arbeitgebern und Beschäftigten eingezahlt werden. Diese Vorsorge steht allen Tarifbeschäftigten zu. Es erfolgt keine Risikobewertung im Einzelfall.

Nein. Durch die Anmeldung über Ihren Arbeitgeber zur VBLklassik fallen keine gesonderten Abschlussgebühren an. Die VBL erhält hierfür auch keine Provision.

Die VBLklassik ist eine betriebliche Altersversorgung, die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes exklusiv für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vereinbart wurde. Umlagen und Beiträge zur Finanzierung fließen direkt in die Rentenversicherung, ohne dass hierbei Abschlussgebühren oder Provisionen abgezogen werden.

Ja. Ihre Betriebsrente aus der VBLklassik wird jedes Jahr zum ersten Juli um ein Prozent der Bruttorente erhöht. Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.