3 Fragen – 3 Antworten: VBLklassik – Unterschiede zu privaten Rentenversicherungen.

Vor Anmeldung zur Pflichtversicherung bei der VBL fragen sich viele Beschäftigte, welche Unterschiede zu einer privaten Rentenversicherung bestehen.
Muss vor Anmeldung zur VBLklassik bei Vorerkrankung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden? Werden Provisionen oder Abschlussgebühren fällig? Und wird die Rente später garantiert erhöht? Antworten dazu finden Sie hier.

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl. Unsere Fachleute antworten gerne.

Den bei der VBL Versicherten ist bekannt, dass die Pflichtversicherung außerordentlich gute Konditionen umfasst. Die Rentenleistungen aus der VBLklassik bei Erwerbsminderung, im Alter und für Hinterbliebene fallen wegen der hohen Verzinsung und sozialen Komponenten vergleichsweise hoch aus. Unklar ist aber oft, worin auch sonst die Unterschiede zu einer privaten Rentenversicherung bestehen.

 

Nein. Anders als bei privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten gibt es bei der VBL keine Gesundheitsprüfung. Sie werden daher auch bei Vorerkrankungen ohne Weiteres zur VBLklassik angemeldet und können später eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Die Betriebsrente VBLklassik ist von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes als kollektives Versicherungsmodell eingerichtet worden. Sie basiert auf Umlagen und Beiträgen, die von Arbeitgebern und Beschäftigten eingezahlt werden. Diese Vorsorge steht allen Tarifbeschäftigten zu. Es erfolgt keine Risikobewertung im Einzelfall.

Nein. Durch die Anmeldung über Ihren Arbeitgeber zur VBLklassik fallen keine gesonderten Abschlussgebühren an. Die VBL erhält hierfür auch keine Provision.

Die VBLklassik ist eine betriebliche Altersversorgung, die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes exklusiv für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vereinbart wurde. Umlagen und Beiträge zur Finanzierung fließen direkt in die Rentenversicherung, ohne dass hierbei Abschlussgebühren oder Provisionen abgezogen werden.

Ja. Ihre Betriebsrente aus der VBLklassik wird jedes Jahr zum ersten Juli um ein Prozent der Bruttorente erhöht. Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.