Uns erreichen immer wieder Fragen zum Arbeitgeberzuschuss.
Gut zu wissen: Um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, sind die finanziellen Anreize in der freiwilligen Versicherung erweitert worden.
Wer durch Entgeltumwandlung zusätzlich vorsorgt, erhält unter bestimmten Umständen vom Arbeitgeber einen Zuschuss.
Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge. Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? |
Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Monat für Monat wird ein Teil meines Bruttogehalts in die freiwillige Versicherung bei der VBL eingezahlt. Nun habe ich gehört, dass ich von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu dieser VBLextra erhalten kann.
Das Betriebsrentengesetz regelt für eine Entgeltumwandlung, dass Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich – unter anderem an eine Pensionskasse wie die VBL – weiterleiten müssen. Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung der Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge einspart, soll das den Beschäftigten zu Gute kommen.
Tarifvertraglich kann von der gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers abgewichen werden. Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss zu leisten ist, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber mitteilen.
Der Arbeitgeberzuschuss ist nur für Entgeltumwandlungsverträge in der freiwilligen Versicherung vorgesehen. Eine Verwendung des Zuschusses zur Pflichtversicherung VBLklassik ist nicht möglich.
Sie müssen nichts tun. Ihr Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberzuschuss direkt an die VBL.
Wenn Sie einen Entgeltumwandlungsvertrag in den Alttarifen AVBextra 01 bis 03 abgeschlossen haben und Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihren Beiträgen einen Arbeitgeberzuschuss zahlt, dann wird hierfür in Ihrem Vertragskonto ein weiterer Vertrag im aktuell offenen Versicherungstarif AVBextra 04 angelegt. Ihr Arbeitgeber erhält einen weiteren Versicherungsschein und Sie erhalten davon eine Zweitschrift.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass Ihr bisheriger Beitrag zur Entgeltumwandlung gesenkt wird, sodass die Arbeitgeberzuschusszahlung zu keiner Erhöhung des bisherigen Beitrages führt, kann auch der Zuschuss in den Versicherungsvertrag mit den bisherigen Konditionen eingezahlt werden.
Sofern Sie einen Entgeltumwandlungsvertrag in der für Neuzugänge geschlossenen VBLdynamik abgeschlossen haben, fließt der Arbeitgeberzuschuss in diesen Vertrag.
Sie haben noch keinen Entgeltumwandlungsvertrag in der freiwillige Versicherung VBLextra abgeschlossen?
Dann können Sie sich ein Angebot zur freiwilligen Versicherung erstellen lassen.
Link: Angebotsrechner
Ihr Arbeitgeber wird sodann prüfen, ob die Voraussetzungen für diesen Zuschuss zur Entgeltumwandlung für Sie gegeben sind. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits eine Entgeltumwandlung bei der VBL haben.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren VBLvideocasts unter („VBLextra - die freiwillige Versicherung“ und „Staatliche Förderung bei der VBL“).
Link: VBLvideocasts
Weitere Informationen zum Nachlesen finden Sie hier:
Link: VBLinfo
Gerne beraten wir Sie auch hierzu. Nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Link: Beratungsangebot
Unser Tipp.
Unsere Fachleute informieren in Online-Vorträgen über alle wichtigen Themen zur Altersvorsorge. Sie können kostenlos an einem solchen VBLwebcast teilnehmen. Hier finden Sie die aktuellen Termine und können sich anmelden.
Link: VBLwebcast für Versicherte