Wer sich nach einem erfüllten Berufsleben die Frage stellt, wie ein Übergang in den Ruhestand möglichst reibungslos gelingt, erhält im folgenden Artikel die Leitplanken dafür.
Heute beantworten wir Fragen zum Thema: Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen.
Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff: „3 Fragen - 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge! Nach dem Aufbereiten der Einsendungen lassen wir die Fragen von unseren Fachleuten beantworten und veröffentlichen die Antworten in einer der nächsten Ausgaben des VBLnewsletter. |
Frau H. überlegt, wie sie den Ausstieg aus dem Beruf sinnvoll gestalten kann, um entspannt in den nächsten Lebensabschnitt zu starten.
Der Bezug einer betrieblichen Altersrente aus der VBLklassik setzt zunächst voraus, dass Anspruch auf eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht. Ist dies der Fall und ist dort ein vorzeitiger Rentenbezug möglich, so kann auch aus der VBLklassik die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, gegebenenfalls mit Abschlägen.
Bei der DRV können drei unterschiedliche Varianten der Altersrente zum Tragen kommen.
Regelaltersrente.
Die Regelaltersrente setzt eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren voraus. Sie ist an das Erreichen der gesetzlich geregelten Altersgrenze gebunden und wird in diesen Fällen ohne Abschläge bewilligt.
Altersrente für langjährig Versicherte.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte wird zunächst die Vollendung des 63-igsten Lebensjahres vorausgesetzt. Zusätzlich hat eine Versicherungszeit von mindestens 35 Versicherungsjahren bei der DRV vorzuliegen.
Ab dem 63-igsten Lebensjahr kann diese Rente auch vor Erreichen der Regelaltersrente, also vorzeitig, mit Abschlägen in Anspruch genommen werden. Der Abschlag bei der DRV beträgt 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent. Auch bei der VBLklassik sind wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme Abschläge zu berücksichtigen: Sie betragen hier 0,3 Prozent pro Monat, insgesamt jedoch nicht mehr als 10,8 Prozent.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Versicherungsjahre bei der DRV. Abhängig vom Geburtsjahr wird zusätzlich das Erreichen unterschiedlicher Altersgrenzen vorausgesetzt.
Diese Rente kann frühestens mit Erreichen der jeweiligen Altersgrenze in Anspruch genommen werden, selbst dann, wenn die 45 Versicherungsjahre schon davor erfüllt sind. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird ohne Abschläge bewilligt, bei der DRV und ebenso in der VBLklassik.
Wer die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, kann dies bereits ab dem 63-igsten Lebensjahr und nach Erreichen von 35 Versicherungsjahren als Rente für langjährig Versicherte bei der DRV beantragen. In diesem Fall werden Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme berücksichtigt (siehe hierzu Antwort zu Frage 1).
Bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen – gestaffelt nach Geburtsjahrgang – frühestens ab Vollendung des 60-igsten Lebensjahres plus 10 Monaten beantragt werden.
Die Abschläge bei der DRV und der VBLklassik betragen in diesen Fällen 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, maximal aber 10,8 Prozent.
Das Ziel der „Kombilösung“ aus Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung plus Erwerbseinkommen ist eine flexible Gestaltung des Ausstiegs aus dem Arbeitsleben. Das Arbeitsverhältnis besteht während einer vereinbarten Übergangszeit weiter.
Seit 1. Juli 2017 können bei einer vorgezogenen Altersrente der DRV jährlich 6.300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Hinzuverdienstgrenze zwischen 2020 und 2022 stufenweise auf derzeit jährlich 46.060 Euro erhöht. Seit Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben.
Übersteigen Rente und Arbeitseinkommen die Hinzuverdienstgrenze, wird die Rente von der DRV rückwirkend gekürzt. In diesem Fall kommt es zu einem Teilrentenbezug.
Auswirkungen auf die VBLklassik.
Wird die Altersrente von der DRV als Teilrente bewilligt, löst dies bei der VBL derzeit keinen Versicherungsfall aus.
Auch wenn die Rente von der DRV als Vollrente bewilligt wird, gibt es eine jährliche Überprüfung durch die DRV. Sollten Rente und Verdienst dabei den Grenzwert übersteigen, können beide Renten rückwirkend aberkannt werden. In Ausnahmefällen kann erneut die Pflicht zur Versicherung in der VBLklassik entstehen.
Sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Nach Eintritt des Versicherungsfalles Altersrente als Vollrente ist eine Versicherung in der VBLklassik nicht mehr möglich.
Ergänzende Hinweise zu den Fragestellungen.
Unabhängig vom Bezug einer Altersrente kann auch eine Verkürzung der Arbeitszeit (Teilzeitbeschäftigung) den gleitenden Übergang in den Ruhestand unterstützen. So lassen sich gegebenenfalls Abschläge durch eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente vermeiden.
Auch die Betriebsrente aus der VBLextra kann vorzeitig beansprucht werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich dabei nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und kann unterschiedlich ausfallen.
Weiterführende Fragen zur Altersrente und deren Beantragung haben wir für Sie einfach und übersichtlich hier beantwortet:
Download: VBLspezial 03. Hinweise zur Betriebsrente, PDF, 985 KB
Unser Tipp.
Unsere Rentenexpertinnen und -experten fassen alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Betriebsrente in einem Online-Vortrag zusammen. Buchen Sie einfach Ihre Teilnahme am nächsten VBLwebcast.
Link: VBLwebcast. VBL-Rente - Antragstellung für Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch.
Ausblick.
Im nächsten VBLnewsletter werden wir auch Fragen zum Teilrentenbezug bei Erwerbsminderung beantworten. Bleiben Sie gespannt.