3 Fragen – 3 Antworten. Auswirkung der Teilzeitbeschäftigung auf die Betriebsrente VBLklassik.

Familie und Beruf lassen sich durch eine Teilzeitbeschäftigung oft besser vereinbaren. Dabei können die Gründe für eine Reduzierung der Arbeitszeit sehr unterschiedlich sein.

Erfahren Sie, welche Besonderheiten bei verkürzter Arbeitszeit für die Zusatzversorgung zu erwarten sind.

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl. Unsere Fachleute antworten gerne.

Nach familienbedingter Unterbrechung ist Frau K. nun teilzeitbeschäftigt. Sie fragt sich, wie sich ihre reduzierte Arbeitszeit auf die Betriebsrente VBLklassik auswirkt. Und macht es einen Unterschied, ob sie sich früher oder später für eine Reduzierung der Arbeitszeit entscheidet?

 

Entscheidend ist, dass sich mit einer Teilzeitbeschäftigung nicht nur die Arbeitszeit reduziert, sondern auch das Entgelt. Für Beschäftigungsabschnitte in Teilzeit wird bei der VBLklassik das Entgelt berücksichtigt, welches Sie in dieser Zeit auch tatsächlich verdient haben.

Bei der Berechnung Ihrer VBL-Betriebsrente hat also die Höhe des Gehalts maßgeblich Einfluss auf die spätere Höhe der Rente. Wird wegen Teilzeit das Gehalt verringert, so ergeben sich aus diesen Beschäftigungsabschnitten für die VBLklassik weniger Versorgungspunkte als bei Vollzeitbeschäftigung.

Alle Details zur Rentenformel finden Sie anschaulich und mit Beispielen versehen in unserer Kundeninformation „Betriebsrente der VBL aus der Pflichtversicherung“ beschrieben.

Download: Kundeninformation Betriebsrente der VBL aus der Pflichtversicherung, PDF, 250 KB

Die Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung auf die Betriebsrente VBLklassik können Sie Ihrem VBL-Versicherungsnachweis entnehmen. Diesen senden wir Ihnen jeweils nach Abschluss eines Kalenderjahres zu. So erhalten Sie jährlich einen Überblick zu den im Vorjahr erworbenen Versorgungspunkten und können hier auch Veränderungen durch Teilzeit nachvollziehen.

Anhand unseres Betriebsrentenrechners im Versichertenportal „MeineVBL“ können Sie außerdem ganz einfach ermitteln, wie sich eine Änderung Ihres Entgelts auf die Betriebsrente VBLklassik auswirkt. Zum Beispiel auch dann, wenn Sie nach den Jahren der Betreuung von Kindern planen, Ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken.

Link: Betriebsrentenrechner

 

Viele unserer Kundinnen und Kunden nutzen in jüngeren Jahren die Möglichkeit der Teilzeit, um die Kinderbetreuung zu erleichtern. Aber auch im höheren Alter wird Teilzeit genutzt, etwa zur Pflege naher Angehöriger, aus gesundheitlichen Gründen oder um den Übergang in den eigenen Ruhestand zu erleichtern.

Zusätzlich zu den oben genannten Aspekten wirkt sich für die Berechnung der Betriebsrente im höheren Alter der Altersfaktor aus. Der Altersfaktor ist eine Rechengröße in der Rentenformel zur VBLklassik, welche die Zinseffekte abbildet. Je jünger die beschäftigte Person ist, desto höher werden die Versorgungspunkte bewertet, weil der Verzinsungszeitraum länger ist.

Alle Details zur Rentenformel und zum Altersfaktor finden Sie ebenfalls anschaulich und mit Beispielen versehen in unserer Kundeninformation „Betriebsrente der VBL aus der Pflichtversicherung“ beschrieben.

Download: Kundeninformation Betriebsrente der VBL aus der Pflichtversicherung, PDF, 250 KB

 

Im Unterschied zur „normalen“ Teilzeit ergeben sich Besonderheiten, wenn Sie von der Sonderregelung der „Altersteilzeit“ Gebrauch machen. 

Besonderheiten:

  • Es gibt zwei Arbeitszeitmodelle: das Block- und das Teilzeitmodell.
  • Während der Altersteilzeit beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Damit beträgt Ihr Arbeitsentgelt grundsätzlich die Hälfte Ihres bisherigen Gehalts. Durch den Arbeitgeber wird dieses Gehalt noch um einen Aufstockungsbetrag erhöht.
  • Bei der VBL werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen während der Altersteilzeit so gestellt, als hätten Sie 90 Prozent gearbeitet.