Arbeitgeber mit Versicherten im Abrechnungsverband Ost.

Änderung des Umlagesatzes ab Januar 2022.

Auf unserer Website und im VBLnewsletter vom Juni 2021 haben wir Sie über die Änderung des Umlagesatzes im Abrechnungsverband Ost informiert.

Link: Erhöhung des Umlagesatzes im Abrechnungsverband Ost/Umlage.

Der Verwaltungsrat der VBL hat am 20. Mai 2021 mit der 29. Satzungsänderung die geringfügige Anhebung des Umlagesatzes im Abrechnungsverband Ost/Umlage beschlossen. Mit Wirkung ab 1. Januar 2022 ist ein Anstieg der Umlagen auf 1,06 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu berücksichtigen.

Anlässlich der Bekanntgabe der Rechengrößen in der Zusatzversorgung für 2022 haben wir auf diese wichtige Änderung erneut hingewiesen. Vergleichen Sie hierzu auch die VBLnewsletter, Ausgabe 101 und 102 vom November und Dezember 2021. 

Link:

Nach Eingang der ersten Abmeldungen aus der Pflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2022 haben wir festgestellt, dass dabei der höhere Umlagesatz noch nicht von allen beteiligten Arbeitgebern mit Versicherten im Abrechnungsverband Ost zugrunde gelegt wird.

Wir weisen darauf hin, dass diese Abmeldungen beanstandet werden müssen und daher nicht verarbeitet werden können.

Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals daran erinnern und darum bitten, bei den Meldungen und auch bei der Zahlung der Umlagen mit Wirkung ab 1. Januar 2022 den aktuellen Satz von 1,06 Prozent zu berücksichtigen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.