Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Aus­zah­lungs­pha­se

Die Auszahlungsphase beginnt mit der ersten Rentenzahlung. Nach den Regelungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) darf Altersvorsorgevermögen nur wie folgt ausgezahlt werden:

frühestens

  • mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder
  • mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder
  • mit Beginn einer Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen wegen Erreichens der Altersgrenze in Form einer lebenslangen gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente.