Beitrag zur Pflegeversicherung: VBL berücksichtigt Kinderanzahl.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung verringert sich seit 1. Juli 2023 der Beitragssatz, wenn Rentenberechtigte zwei und mehr Kinder unter 25 Jahren haben.

Das gilt auch für Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, welche die VBL aus Betriebsrenten einzubehalten hat.

Ab 1. Juli 2025 wird ein elektronisches Datenaustauschverfahren über eine zentrale Stelle eingeführt, damit die beitragsabführenden Stellen die erforderlichen Daten unbürokratisch erhalten. Darüber wird auch die VBL über die abschlagsrelevanten Kinder für alle Rentenberechtigten informiert. Bei zwei und mehr Kindern unter 25 Jahren kann sich der Beitragssatz um 0,25 bis 1 Prozentpunkte verringern.

Mit dem elektronischen Verfahren kann die VBL die korrekten Beitragssätze bei der Berechnung der Betriebsrenten direkt berücksichtigen. Die erforderlichen Daten werden vom Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt. Die VBL erlangt die Kinderdaten über eine Schnittstelle zur Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Derzeit passt die VBL ihr IT-System an, um sich an das digitale Verfahren anzubinden.

 

Was für Sie jetzt wichtig ist. 

Wenn Sie noch keine Betriebsrente der VBL erhalten, müssen Sie nichts veranlassen.  Erhalten Sie bereits eine Rentenleistung der VBL, können Sie uns über ein Formular schon jetzt Ihre berücksichtigungsfähigen Kinder mitteilen. Das Formular ist unter www.vbl.de/kinderdaten abrufbar. Bei neuen Rentenanträgen werden die abschlagsrelevanten Kinder im Rahmen des Rentenantragsverfahrens von den Berechtigten abgefragt.