Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die VBL arbeiten daran, den Austausch der Rentendaten weiter zu digitalisieren. Ziel ist es, Abläufe und Datenaustausch zwischen beiden Partnern wesentlich zu vereinfachen und die Rentenantragsbearbeitung zu beschleunigen. Zudem ist die Umstellung des Datentransfers von Papier hin zum digitalen Austausch umweltfreundlicher. Das spart Verwaltungskosten und modernisiert Arbeitsabläufe.
Seit Oktober 2018 erfolgt der Austausch der Daten zur Einkommensanrechnung bei einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente ausschließlich elektronisch. Die DRV benötigt die Daten von der VBL, um die gesetzlich vorgesehene Einkommensanrechnung bei Witwen-/Witwerrenten durchführen zu können. Die Angaben dienen zur rechtmäßigen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch.
Folgende Daten ruft die Deutsche Rentenversicherung über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung elektronisch von der VBL ab:
- Name, Vorname
- Namenszusätze
- Geburtsdatum der/des Rentenberechtigten
- Versicherungsnummer der/des Rentenberechtigten
- Versicherungsnummer der/des Verstorbenen
- Höhe der laufenden Rentenleistung der VBL in Euro
- Aufteilung der Rentenleistung nach Art der Versteuerung (nachgelagert/mit Ertragsanteil)
- Datum Beginn der Einkommensanrechnung
- Datum Leistungsbeginn
Wenn Sie eine Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben Sie das Recht, der automatisierten Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen (§ 196a SGB VI). Der Widerspruch ist an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung (nicht an die VBL) zu richten. Wenn Sie der elektronischen Übermittlung widersprechen, entbindet Sie das nicht von der gesetzlichen Pflicht, Ihrem Rentenversicherungsträger die erforderlichen Nachweise für die Einkommensanrechnung vorzulegen.