In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten aus dem Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 28. März 2015 haben die Tarifpartner neben den Gehaltssteigerungen auch Änderungen für die betriebliche Altersversorgung bei der VBL vereinbart.
Die Tarifeinigung für die TdL zur Zusatzversorgung wurde am 15. April 2015 auch auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) übertragen.
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass sich die Beschäftigten der Arbeitgeber, die den Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) in der für die TdL maßgebenden Fassung anwenden, mit höheren Beiträgen an den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung beteiligen. Die dementsprechend geänderten Umlage- und Beitragsätze sind nun in der aktualisierten Aufstellung der Rechengrößen zur Zusatzversorgung 2015 aufgenommen worden.
Download: Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2015, PDF, 80 KB
Damit die höheren Aufwendungen später korrekt zugeordnet werden können, haben die betroffenen Arbeitgeber künftig auch den Arbeitnehmeranteil an der Umlage getrennt zu melden. Die Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren (RIMA) wurden entsprechend angepasst. Hinweise zu diesen Änderungen finden Sie in dem nachfolgenden Artikel.
Link: Für Arbeitgeber. Änderungen des DATÜV/RIMA-Meldeverfahrens