Für Arbeitgeber. Rechengrößen 2016.

Die für die Zusatzversorgung ab 1. Januar 2016 relevanten Rechengrößen der Sozialversicherung sind inzwischen verbindlich.

Die von Arbeitgebern und Beschäftigten bei der Entrichtung von Aufwendungen zur Pflicht- und zur freiwilligen Versicherung bei der VBL zu beachtenden Grenzwerte richten sich zum Teil nach den für die Sozialversicherungsträger geltenden Rechengrößen.

Da der Bundesrat der Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 am 27. November 2015 zugestimmt hat, sind die bislang nur im Entwurf bekannten Werte verbindlich.

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2016 ergeben für die Zusatzversorgung im nächsten Jahr folgende Änderungen:

  • Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Umlage des Arbeitgebers
  • Erhöhung des Steuerfreibetrages für Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren
  • Anhebung der Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
  • Erhöhung des Mindestbeitrages zur freiwilligen Versicherung
  • Erhöhung des Grenzbetrages für die Abfindung von Kleinbetragsrenten

Diese Änderungen können Sie unserer Aufstellung über die aktuellen Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016 entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die aufgeführten Werte je nach gesetzlicher oder tarifvertraglicher Entwicklung auch während des laufenden Jahres ändern können.


Download: Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016, PDF, 59 KB