Für Arbeitgeber. Vorläufige Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016.

Die für die Zusatzversorgung bei der VBL ab 1. Januar 2016 relevanten Rechengrößen liegen vor.

Die für die Zusatzversorgung bei der VBL ab 1. Januar 2016 relevanten Rechengrößen liegen vor.

 

Arbeitgeber und Beschäftigte haben bei ihrer Entrichtung von Aufwendungen zur Pflicht- und freiwilligen Versicherung bei der VBL verschiedene Grenzwerte zu beachten.

Diese ergeben sich zum Teil aus den für die Sozialversicherungsträger geltenden Rechengrößen.

Die im kommenden Jahr in der Sozialversicherung maßgebenden Werte sind inzwischen mit dem Referentenentwurf für die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016“ vorgestellt worden. Dieser Entwurf bedarf insbesondere noch der Zustimmung des Bundesrats. Hiermit ist bis Ende des Jahres 2015 zu rechnen.

Da eine Änderung der vorgeschlagenen Werte für die Sozialversicherung im weiteren Verfahren nicht zu erwarten ist, haben wir die voraussichtlichen Grenzwerte in der Zusatzversorgung 2016 bereits jetzt für Sie zusammengestellt.

Aufgrund der Entwurfsfassung zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2015 werden sich für die Zusatzversorgung im nächsten Jahr insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  • Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Umlage des Arbeitgebers
  • Erhöhung des Steuerfreibetrages für Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren
  • Anhebung der Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
  • Erhöhung des Mindestbeitrags zur freiwilligen Versicherung


Die Details entnehmen Sie bitte unserer Aufstellung der vorläufigen Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016.

Download: Vorläufige Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016, PDF, 60 KB

Über die endgültige Festlegung der Rechengrößen 2016 werden wir gesondert informieren, sobald die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung in Kraft getreten ist.