Der Verwaltungsrat der VBL hat am 7. November 2018 die 25. Änderung der Satzung der VBL beschlossen.
Im Wesentlichen eröffnet die 25. Satzungsänderung die Option, die Pflicht zur Versicherung bei der VBL für Studierende in dualen Studiengängen vertraglich zu vereinbaren. Das gilt auch bei unmittelbar darauf aufbauenden Masterstudiengängen.
Einzelheiten können der 25. Änderung der Satzung der VBL entnommen werden.
Die 25. Satzungsänderung wurde vom Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 18. Februar 2019 genehmigt und am 26. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Download: Satzung der VBL (VBLS) in der Fassung der 25. Satzungsänderung, PDF, 363 KB