Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Grundzulage

Im Rahmen der staatlichen Förderung ("Riester-Rente") erhalten alle förderfähigen Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen einen Altersvorsorgevertrag ab oder zahlen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge u. a. in eine Pensionskasse ein, die eine lebenslange Altersversorgung gewährleistet. Die VBLextra erfüllt alle Voraussetzungen für die staatliche Förderung.

Die Grundzulage beträgt:

von 2002 – 200       338 Euro
von 2004 – 2005     76 Euro
von 2006 – 2007     114 Euro
von 2008 – 2017     154 Euro
ab   2018                 175 Euro