Ab 1. Juli 2023 werden höhere Pflegeversicherungsbeiträge bei VBL-Betriebsrentenberechtigten berücksichtigt. Das sieht das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor. Die geänderten Beiträge können Sie Ihrem Kontoauszug oder unserer Anpassungsmitteilung zum 1. Juli entnehmen. Eine gesonderte Rentenmitteilung versenden wir anlässlich der gesetzlichen Änderung nicht.
Die neuen Beiträge gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber hebt den Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent an. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Rentenberechtigte ohne Kinder zahlen künftig 4,0 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag.
Zusätzlich sieht der Gesetzgeber eine Reihe von weiteren Änderungen bei der sozialen Pflegeversicherung vor. So sollen Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren eine Beitragsreduzierung erhalten. Das Verfahren hierzu steht allerdings noch nicht abschließend fest. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse. Wir werden Sie auch auf unserer Internetseite über Neuerungen informieren.