Hinweise zur Leistungsmitteilung 2024 für die Steuererklärung.

Jedes Jahr erhalten unsere rund 1,5 Millionen Rentenberechtigten für ihre Einkommensteuererklärung eine Leistungsmitteilung oder auch Steuermitteilung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr gezahlten VBL-Rentenleistungen mit. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz).

 

Die VBL ist daneben im Rahmen des so genannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens verpflichtet, der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet.

Die Übermittlung der Daten an die ZfA wird Ende Februar 2025 abgeschlossen. Dann steht der Versand der Leistungsmitteilung an. Ihre Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2024 wird Ihnen voraussichtlich bis Mitte/Ende März 2025 vorliegen.

Die Leistungsmitteilung stellen wir allen Rentenberechtigten mit Zugang zu unserem Kundenportal Meine VBL elektronisch zum Download bereit. Durch die elektronische Zustellung der Leistungsmitteilung sparen wir Verwaltungskosten und schonen die Umwelt.

 

Sie möchten Ihre Leistungsmitteilung elektronisch in Meine VBL erhalten und haben noch keinen Zugang?

Hier können Sie sich für Meine VBL registrieren.

Für die Registrierung benötigen Sie Ihre VBL-Versicherungsnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren Freischaltcode in wenigen Tagen per Post.

Wenn Sie sich bis zum 31. Januar 2025 registrieren, erhalten Sie Ihre Leistungsmitteilung für das Jahr 2024 in Meine VBL. Sobald Ihre Leistungsmitteilung zum elektronischen Abruf bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung.

Nutzende, die sich nach dem 31. Januar 2025 registrieren, erhalten die Leistungsmitteilung für das Jahr 2024 nochmals per Post und alle zukünftigen Leistungsmitteilungen in Meine VBL bereit gestellt.

Link: Fragen zur Leistungsmitteilung