Jedes Jahr erhalten unsere rund 1,4 Millionen Rentenberechtigten für ihre Einkommensteuererklärung eine so genannte Leistungsmitteilung oder auch Steuermitteilung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr gezahlten VBL-Rentenleistungen mit. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz). Die VBL ist daneben im Rahmen des so genannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens verpflichtet, der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Finanzbehörden weiter geleitet.
Die Übermittlung der Daten an die ZfA werden wir bis Ende Februar abgeschlossen haben. Anschließend werden wir mit dem Versand der Leistungsmitteilungen beginnen. Ihre Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2019 wird Ihnen daher voraussichtlich bis Mitte/Ende März 2020 vorliegen.
Die Leistungsmitteilung stellen wir allen Kunden mit Zugang zu unserem Kundenportal Meine VBL elektronisch zum Download bereit. Durch die elektronische Zustellung der Leistungsmitteilung sparen wir Verwaltungskosten und schonen die Umwelt.
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Damit Sie Ihre Leistungsmitteilung für das Jahr 2019 in Meine VBL erhalten, registrieren Sie sich bitte bis zum 31. Januar 2020. Sobald Ihre Leistungsmitteilung zum elektronischen Abruf bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung.
Link: Fragen zur Leistungsmitteilung