Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag.

Viele der gesetzlichen Krankenkassen haben zum 1. Januar 2025 den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhöht. Die Krankenkassen haben ihre Mitglieder über die Erhöhung informiert. Sollte Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht haben, können sich auch die Beiträge erhöhen, die aus Ihrer VBL-Betriebsrente einzubehalten sind. Es gilt aber eine Besonderheit.

Für Betriebsrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung greift die Erhöhung des Zusatzbeitrags erst später. Veränderungen des Zusatzbeitrages werden für Versorgungsbezüge wie VBL-Betriebsrenten, aber auch für die gesetzliche Rente erst zwei Monate später wirksam. Das gilt für jede Erhöhung oder Verminderung des Zusatzbeitrags.

Sollte sich der Auszahlungsbetrag Ihrer Betriebsrente für März 2025 vermindern, so sind Sie vermutlich von einer Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen.

Da sich der Bruttobetrag der Betriebsrente nicht ändert, versendet die VBL keine schriftliche Mitteilung an die Rentenberechtigten. Das schont die Umwelt und spart im Interesse aller Druck- und Versandkosten. Nähere Informationen zu den Krankenkassenbeiträgen und dem Beitrag zur Pflegeversicherung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.