In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten aus dem Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 29. April 2016 haben die Tarifpartner neben den Gehaltssteigerungen auch Änderungen für die betriebliche Altersversorgung bei der VBL vereinbart.
Die Beschäftigten werden sich ab 1. Juli 2016 mit höheren Beiträgen an den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung beteiligen. Die dementsprechend geänderten Umlage- und Beitragsätze sind nun in der aktualisierten Aufstellung der Rechengrößen zur Zusatzversorgung 2016 aufgenommen worden.
Aufgrund der vereinbarten Gehaltssteigerungen haben sich ab 1. März 2016 auch die Grenzbeträge nach § 82 Abs. 1 und 2 VBLS geändert.
Die noch fehlenden Werte zu § 82 Abs. 2 VBLS im Monat der Jahressonderzahlung werden im Rahmen der Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung bei Bund und VKA noch abgestimmt. Sobald das Ergebnis bekannt ist, werden wir die Rechengrößen vollständig veröffentlichen.
Download: Rechengrößen ab März 2016, PDF, 80 KB