Ab 1. Juli 2023 werden höhere Pflegeversicherungsbeiträge bei VBL-Betriebsrentenberechtigten berücksichtigt. Das sieht das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor. Die geänderten Beiträge können Sie Ihrem Kontoauszug oder unserer Anpassungsmitteilung zum 1. Juli entnehmen.
Die neuen Beiträge gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber hebt den Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent an. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Rentenberechtigte ohne Kinder zahlen künftig 4,0 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag. Eine gesonderte Rentenmitteilung versenden wir anlässlich der gesetzlichen Änderung nicht.
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung behält die VBL die höheren Beiträge direkt von der Betriebsrente ein und gibt sie an die zuständige Pflegekasse weiter. Für Rentenberechtigte, die freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder privat versichert sind, sind wie bisher die Krankenkassen und nicht die VBL für den Beitragseinbehalt zuständig.
Zusätzlich sieht der Gesetzgeber eine Reihe weiterer Änderungen bei der sozialen Pflegeversicherung vor. So sollen Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren eine Beitragsreduzierung erhalten. Das Verfahren hierzu steht allerdings noch nicht abschließend fest. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse. Wir werden Sie auch auf unserer Internetseite über Neuerungen informieren.