Die Erfüllung der Wartezeit ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Betriebsrente.
Vielleicht sind Sie wegen eines Jobwechsels bei unterschiedlichen Zusatzversorgungskassen versichert? Dann kann es passieren, dass bei jeder einzelnen Kasse die Wartezeit nicht erfüllt ist.
Hierfür bietet die Anerkennung von Versicherungszeiten eine Lösung.
Ihre Betriebsrenten erhalten Sie von den jeweiligen Kassen, wenn bei der Zusammenrechnung aller im öffentlichen Dienst versicherten Kalendermonate insgesamt die erforderliche Wartezeit erfüllt ist.
Damit die Zusammenrechnung von Kalendermonaten möglich wird, sollten Sie einen Antrag auf Anerkennung von Versicherungszeiten stellen.
Praxistipp.
Stellen Sie bei der Zusatzversorgungskasse, bei der Sie zuletzt versichert (gewesen) sind, einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten. Bei der VBL finden Sie die Antragsunterlagen hier:
Download: Antrag auf gegenseitige Anerkennung, PDF, 1,6 MB
Zwischen welchen Zusatzversorgungskassen die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten vereinbart wurde, finden Sie hier aufgelistet:
Download: Übersicht Zusatzversorgungseinrichtungen, PDF, 34 KB
Bitte beachten Sie, dass zwar die Monate für die Wartezeit gemeinsam gewertet werden, Sie aber dennoch zum Rentenbeginn bei jeder Kasse einen gesonderten Rentenantrag stellen müssen.