Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Versicherungsnachweis VBLklassik. Allgemeine Fragen zur Renteninformation.

Der Versicherungsnachweis zur VBLklassik ist Ihre Renteninformation für das zurückliegende Kalenderjahr.

  • Wir informieren Sie über den aktuellen Stand Ihres Versorgungskontos (Anwartschaft) zur Betriebsrente wegen Alters.
  • Sie erfahren, ob die erforderliche Wartezeit bei Ihnen erfüllt ist.
  • Zusätzlich erhalten Sie eine Prognose, wie sich Ihre Betriebsrente bis zum Beginn Ihrer Regelaltersrente weiter entwickeln kann.

Weitere Bestandteile des Versicherungsnachweises sind die Versicherungsübersicht und der Kontoauszug mit den gemeldeten Entgelten für das vorangegangene Jahr.

Sie wünschen sich einen allgemeinen Überblick zum Versicherungsnachweis? Dann sehen Sie sich gerne unseren VBLvideocast hierzu an.

Die VBLklassik sorgt dafür, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente bei Erwerbsminderung, im Alter und für Ihre Hinterbliebenen erhalten.

Weitere Informationen zu dieser Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes finden Sie hier.

Alle Pflichtversicherten der VBL erhalten einen Versicherungsnachweis zur VBLklassik.

Sofern Sie aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, erhalten Sie den Versicherungsnachweis letztmalig im Folgejahr nach Ihrem Ausscheiden.

Wenn uns fehlerhafte oder keine Adressdaten vorliegen, können wir Ihnen keinen Versicherungsnachweis zusenden.

Es gibt noch weitere Gründe, warum Sie möglicherweise keinen Versicherungsnachweis erhalten haben, zum Beispiel weil uns die erforderlichen Angaben aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht gemeldet wurden oder Versorgungspunkte aus einem Versorgungsausgleich entstanden sind.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Wir versenden den Versicherungsnachweis an die uns vorliegende Kontaktadresse.

Sie möchten den Versicherungsnachweis nicht in Papierform erhalten? Gerne stellen wir Ihnen Ihre Renteninformationen digital im Kundenportal Meine VBL zur Verfügung.

Hier können Sie sich registrieren.

Sobald der Versicherungsnachweis für Sie in Meine VBL bereitgestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail.
 

Nein. Ihr Versicherungsnachweis wird nur in Meine VBL bereitgestellt. Das spart Porto und schont die Umwelt. Vielen Dank!

Hier finden Sie alle Versicherungsdaten, die uns von Ihrem Arbeitgeber für das jeweilige Kalenderjahr gemeldet wurden. Insbesondere sind das zugrunde gelegte Entgelt und die von Ihnen getragenen Aufwendungen aufgelistet.

Alle verwendeten Abkürzungen werden in einer Übersicht am Ende der Renteninformation für Sie erläutert.

Die Versicherungsübersicht ist in mehrere Abschnitte gegliedert, wenn die Einzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen wurde.

Mehrere Versicherungsabschnitte sind auch dann ausgewiesen, wenn bei bestehender Pflichtversicherung keine Einzahlungen geleistet wurden oder sich das Versicherungsmerkmal geändert hat.

Gemeldetes Entgelt ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. In der Regel ist dies Ihr steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Aus diesem Entgelt werden die Aufwendungen zur VBLklassik berechnet.

Diese Daten werden Ihnen regelmäßig mit Ihrer Gehaltsabrechnung mitgeteilt.

Das Steuermerkmal (SM) gibt an, ob die Aufwendungen zur Pflichtversicherung aus versteuertem oder nicht versteuertem Einkommen geleistet wurden.

Diese Angabe hat Bedeutung für die spätere Versteuerung Ihrer Betriebsrente.

In unserer Versicherungsübersicht wird nur die Anzahl der Kinder angezeigt, welche Einfluss auf Ihr aktuelles Versicherungsverhältnis hat.

Sind zum Beispiel außerhalb der Versicherungszeit bei der VBL für eigene Kinder Mutterschutz- oder Elternzeiten angefallen, werden sie hier nicht aufgelistet.

Wenn Sie wissen möchten, wann und wie sich solche Zeiten auf Ihre Betriebsrente auswirken, schauen Sie sich gerne unsere VBLvideocasts hierzu an. 

Im Kontoauszug ist die Berechnung der Versorgungspunkte für das jeweilige Kalenderjahr im Einzelnen dargestellt. Am Ende der Renteninformation finden Sie weiterführende Erläuterungen zu den jeweiligen Angaben.

Aus technischen Gründen werden im Kontoauszug jeweils die Zeiträume zusammen dargestellt, denen gleiche Angaben zugrunde liegen, zum Beispiel bei Elternzeiten oder Zeiten mit gleichem Versicherungsmerkmal (VM).

Dem Kontoauszug können Sie in der Regel auch die Summe aller Versorgungspunkte aus den Versicherungsnachweisen der Vorjahre entnehmen. Berichtigte Daten Ihres Arbeitgebers werden kenntlich gemacht.

Aus dem im Versicherungsnachweis abgedruckten Kontoauszug ergibt sich, ob Bonuspunkte vergeben werden konnten. In den Erläuterungen finden Sie dazu einen entsprechenden Hinweis.

Die für die Wartezeit relevanten Monate ermitteln wir für Sie aus den gemeldeten Versicherungszeiträumen.

Ob in Ihrem Fall bereits die Wartezeit erfüllt ist, finden Sie direkt hinter der Versicherungsübersicht und dem Kontoauszug beschrieben.

Sie haben Fragen zur Erfüllung der Wartezeit? Alle relevanten Informationen haben wir Ihnen in einem VBLvideocast zusammengefasst.

Ja. Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente erhalten.

Wichtig ist außerdem, dass bis zum Beginn einer vorgezogenen Altersrente die erforderliche Wartezeit erfüllt ist. 

 

Tipp.
Unsere Prognose zum Beginn der Regelaltersrente soll Ihnen eine bessere Planung für den Ruhestand ermöglichen.

Sofern Sie eine Prognose für einen vorzeitigen Rentenbeginn wünschen, nutzen Sie einfach unseren Online-Rentenrechner. Hier können Sie eine Rentenprognose für den früheren Rentenbeginn einfach selbst ermitteln.
 

Sobald Sie eine Betriebsrente beziehen, sind hieraus grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.

Die Höhe der Abzüge richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz und gegebenenfalls dem Zusatzbeitrag Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung.

Da dieses Thema wichtig ist und einige Besonderheiten bereithält, haben wir Ihnen alle weiteren Informationen hier zusammengestellt.

Für die Höhe der teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente werden nicht nur die bislang erworbenen Versorgungspunkte zugrunde gelegt.

Vielmehr werden weitere Versorgungspunkte berücksichtigt, die entstanden wären, wenn Sie bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres hätten weiterarbeiten können.

Diese Zurechnungszeiten bis zum 60. Lebensjahr werden als „soziale Komponente“ bezeichnet, da Ihr Arbeitgeber und Sie selbst für diese zusätzlichen Versorgungspunkte keine gesonderten Aufwendungen zahlen müssen.

Sie haben weitere Fragen zur Betriebsrente wegen Erwerbsminderung? Schauen Sie sich einfach unseren VBLvideocast hierzu an.

Der Versicherungsnachweis kann innerhalb von sechs Monaten nach Zugang schriftlich beanstandet werden.

Informationen dazu haben wir Ihnen hier gesondert zusammengestellt.

Informationen zum Versicherungsnachweis haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Schauen Sie sich gerne unsere VBLvideocasts an. Oder nehmen Sie an einem VBLwebcast, unserem Online-Vortrag teil, bei dem Sie Fragen über einen Chat direkt mit uns klären können.

Bei individuellen Anliegen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.