Die VBL hatte erstmals im August 2022 darüber informiert, dass der Umlagesatz im Abrechnungsverband West mit Wirkung ab 1. Januar 2023 gesenkt wird und zukünftig das Sanierungsgeld entfällt. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal ausdrücklich auf Folgendes hinweisen:
Die Anwartschaften und Leistungsansprüche der Versicherten ändern sich durch diese Maßnahmen nicht. Der niedrigere Umlagesatz führt nicht zu einer Absenkung des Leistungsniveaus.
Die Rentenhöhe in der VBLklassik ergibt sich aus den jährlich erworbenen Versorgungspunkten. Diese werden aus dem individuellen Entgelt und dem Altersfaktor der Beschäftigten ermittelt. Details zur Berechnung der Betriebsrente finden Sie hier.
Die Absenkung des Umlagesatzes selbst hat also keine Auswirkung auf die Rentenhöhe. Sie ist möglich, weil sich die Kennzahlen für die Umlagefinanzierung des Abrechnungsverbandes West positiv entwickelt haben. Ab 1. Januar 2023 vermindert sich der Umlagesatz von 7,86 Prozent auf 6,9 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Inklusive des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrages von 0,4 Prozent sind von den beteiligten Arbeitgebern jetzt 7,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten.
Eine stabile Finanzierung des Leistungsniveaus der betrieblichen Altersversorgung steht für die VBL immer an erster Stelle. Das haben wir auch durch weitere Maßnahmen wie die Verlängerung des Deckungsabschnitts sichergestellt. Ausführlichere Informationen finden hier.