Bis 28. Februar 2022 müssen die Jahresmeldungen/Abmeldungen für das Vorjahr (Abrechnungsjahr) bei der VBL eingegangen sein.
Zum Stichtag 30. April 2022 erstellt die VBL die endgültige Jahresrechnung/Dokumentation für alle bis zum 30. April 2022 eingegangenen und verarbeiteten Jahresmeldungen.
Nach dem 30. April 2022 gelten alle früheren Jahre als abgeschlossen (siehe Anlage 3 Ziffer 5 der RIMA).