Wann bekomme ich Beiträge zurück?
Viele Arbeit-Nehmer im öffentlichen Dienst sind in der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder Pflicht-Versichert.
Das bedeutet: Sie und Ihr Arbeitgeber müssen Geld an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder bezahlen.
Das nennt man Umlagen und Beiträge.
Von den Umlagen und Beiträgen an die Versorgungs-Anstalt des Bundes wird die Betriebs-Rente bezahlt.
Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Zum Beispiel: Man muss mindestens 60 Monate lang Umlagen und/oder Beiträge an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder bezahlt haben.
Das nennt man: Warte-Zeit.
Es gibt Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen.
Und die deshalb auch keinen Anspruch auf Betriebs-Rente haben.
Das bedeutet: Sie können keine Betriebs-Rente bekommen.
Wenn diese Personen trotzdem Beiträge an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder bezahlt haben, können sie die Beiträge wieder zurück bekommen.
Das nennt man Beitrags-Erstattung.
Etwas erstatten bedeutet: etwas zurück geben.
Welche Gründe gibt es für eine Beitrags-Erstattung?
Sie sind nicht mehr Pflicht-Versichert und haben die Warte-Zeit nicht erfüllt.
Dann können Sie wählen:
- Sie können sich die Beiträge erstatten lassen.
- Es werden immer nur die Beiträge erstattet, die Sie selbst gezahlt haben.
Diese Beiträge werden nicht erstattet:
- Die vom Arbeitgeber eingezahlten Umlagen werden nicht erstattet.
Wenn Sie eine Beitrags-Erstattung bekommen haben, können Sie später keine Betriebs-Rente mehr bekommen.
Was muss ich tun, um meine Beiträge erstattet zu bekommen?
Damit die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder Beiträge erstatten kann, müssen Sie einen Antrag stellen.
Man sagt auch: Einen Antrag auf Beitrags-Erstattung stellen.
Das bedeutet: Sie müssen ein Antrags-Formular ausfüllen.
Das ist ein Frage-Bogen.
Das Formular müssen Sie unterschreiben und an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder schicken.
Der Antrag gilt immer für alle Beiträge.
Sie können nicht sagen:
Sie wollen nur einen Teil von den Beiträgen zurück bekommen.
Oder: Sie wollen nur die Beiträge von einem bestimmten Jahr zurück bekommen.