Wann bekomme ich Beiträge zurück?

Viele Arbeit-Nehmer im öffentlichen Dienst sind in der Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder Pflicht-Versichert. 

Das bedeutet: Sie und Ihr Arbeitgeber müssen Geld an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder bezahlen.

Das nennt man Umlagen und Beiträge.

 

Von den Umlagen und Beiträgen an die Versorgungs-Anstalt des Bundes wird die Betriebs-Rente bezahlt.

Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Zum Beispiel: Man muss mindestens 60 Monate lang Umlagen und/oder Beiträge an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder bezahlt haben.

Das nennt man: Warte-Zeit.

 

Es gibt Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen.

Und die deshalb auch keinen Anspruch auf Betriebs-Rente haben.

Das bedeutet: Sie können keine Betriebs-Rente bekommen.

Wenn diese Personen trotzdem Beiträge an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder bezahlt haben, können sie die Beiträge wieder zurück bekommen.

Das nennt man Beitrags-Erstattung.

 

Etwas erstatten bedeutet: etwas zurück geben.

Welche Gründe gibt es für eine Beitrags-Erstattung?

Sie sind nicht mehr Pflicht-Versichert und haben die Warte-Zeit nicht erfüllt.

 

Dann können Sie wählen:

  • Sie können sich die Beiträge erstatten lassen. 
  • Es werden immer nur die Beiträge erstattet, die Sie selbst gezahlt haben.

 

Diese Beiträge werden nicht erstattet: 

  • Die vom Arbeitgeber eingezahlten Umlagen werden nicht erstattet.

 

Wenn Sie eine Beitrags-Erstattung bekommen haben, können Sie später keine Betriebs-Rente mehr bekommen.
 

Was muss ich tun, um meine Beiträge erstattet zu bekommen?

Damit die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder Beiträge erstatten kann, müssen Sie einen Antrag stellen. 

 

Man sagt auch: Einen Antrag auf Beitrags-Erstattung stellen.

 

Das bedeutet: Sie müssen ein Antrags-Formular ausfüllen.

Das ist ein Frage-Bogen.
 

Das Formular müssen Sie unterschreiben und an die Versorgungs-Anstalt des Bundes und der Länder schicken.

 

Der Antrag gilt immer für alle Beiträge.

Sie können nicht sagen:

Sie wollen nur einen Teil von den Beiträgen zurück bekommen.

Oder: Sie wollen nur die Beiträge von einem bestimmten Jahr zurück bekommen.