Die betriebliche Altersversorgung dient wesentlich der zusätzlichen Absicherung im Alter und soll den Beschäftigten helfen, etwaige Versorgungslücken, die sich in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben, auszugleichen.
Damit bei Beschäftigten mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung solche Versorgungslücken vermieden werden, haben sich die Tarifpartner auf eine Sonderregelung im Tarifvertrag Altersversorgung - ATV - geeinigt. Hiernach entrichten die Arbeitgeber zugunsten der Beschäftigten zusätzliche Beiträge zur kapitalgedeckten Versicherung VBLextra.
Unsere VBLspezial stellt für Sie die wichtigsten Informationen zur Sonderregelung nach § 39 Abs. 1 ATV zusammen.
Download: VBLspezial für Beschäftigte mit höheren Entgelten, PDF, 459 KB