Die VBL berichtet jährlich zum 30. Juni rückwirkend für das abgeschlossene Kalenderjahr nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen für ihre Kapitalanlagen.
Rechtliche Grundlage.
Die Veröffentlichung dieser Kennzahlen gibt die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Offenlegungsverordnung) vor. Sie regelt, welche Kennzahlen in welcher Form veröffentlicht werden müssen. Die Kennzahlen sollen abbilden, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen bestimmte Kapitalanlagen haben. Eine größere Kennzahl deutet dabei tendenziell auf negative Effekte für Menschen und Umwelt hin.
Aussagekraft der Zahlen.
Die Kennzahlen der VBL werden auf Basis der Nachhaltigkeitsdaten von Morningstar berechnet – einem weltweit führenden Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten. Die Aussagekraft der ausgewiesenen Kennzahlen hängt entscheidend von der zugrunde liegenden Datenbasis ab. Aktuell ist es schwer, die ausgewiesenen Kennzahlen zu interpretieren. Auf dem Finanzmarkt stehen bisher erst wenige Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung und es gibt keinen einheitlichen methodischen Ansatz für ihre Erhebung. Die regulatorischen Vorgaben werden langfristig für eine bessere Datenabdeckung und -qualität sorgen. Davon wird die Aussagekraft der berichteten Kennzahlen der VBL profitieren.
Berechnung und Datenumfang.
Die EU-Offenlegungsverordnung gibt vor, welche Kennzahlen berichtet werden und wie sie berechnet werden müssen. Die ausgewiesenen Kennzahlen stellen Durchschnittswerte dar. Als Mittelwert wurde jeweils das gewichtete arithmetische Mittel herangezogen. Die Gewichtung erfolgte anhand der Marktwerte zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des zugrunde liegenden Berichtszeitraums.
Es wurden nur solche Kapitalanlagen ausgewertet, für die entsprechende Nachhaltigkeitsdaten vorlagen. Die Datenabdeckung wird als Prozent der auswertbaren Marktwerte ausgewiesen. Die Datenabdeckung ist in der Erklärung der VBL angegeben und wird sich in den kommenden Jahren stetig weiterentwickeln.
Vergleich der Kennzahlen zum Vorjahr.
Nach den Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung berichtet die VBL die Kennzahlen sowohl für das Jahr 2023 als auch für das Jahr 2022. Die Veränderungen der Kennzahlen hängen dabei entscheidend von der Höhe der Datenabdeckung, der Veränderung von Marktwerten sowie der im Berichtszeitraum durchgeführten Portfoliomaßnahmen ab.
Weitere Informationen zur VBL-Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter: VBL. Nachhaltigkeit
Weitere Informationen zu den Prinzipien für Verantwortungsbewusstes Investieren finden Sie unter: Pressemitteilung: VBL zeichnet PRI-Initiative
Nachhaltigkeitsrisiko als relevanter Begriff.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Beispiele: Der Wert einer Unternehmensbeteiligung sinkt für den Investor, wenn das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit verliert, weil es nicht rechtzeitig auf emissionsärmere Technologien umstellt (umweltbezogene Risiken) oder wegen Verstoßes gegen anerkannte arbeitsrechtliche Standards erheblich an Reputation einbüßt (sozialbezogene Risiken).
Einbeziehung bei Risikosteuerungsmaßnahmen.
Nachhaltigkeitsrisiken werden von der VBL nicht als separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ behandelt. Nachhaltigkeitsrisiken gehören zu den Faktoren, die zur Wesentlichkeit anderer bekannter Risikoarten wie zum Beispiel dem Kreditrisiko und dem Marktrisiko beitragen, weil sie erheblich auf diese einwirken können. Sie werden bei der Identifizierung, Analyse und Erfassung der wesentlichen Kapitalanlagerisiken sowie deren Ursachen und Wechselwirkungen berücksichtigt.
Risiken werden hauptsächlich im Zuge der strategischen und taktischen Vermögensaufteilung, der so genannten Vermögensallokation, gesteuert. Die VBL entwickelt die Vermögensallokation im Rahmen von jährlichen Analysen zur zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen sowie zur Risikotragfähigkeit (im sogenannten Asset-Liability-Management). Ziel der strategischen Vermögensallokation ist es, langfristig den eingegangenen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Verpflichtungen sind vor allem die Zahlungen von Rentenleistungen. Die strategische Vermögensallokation bildet die Basis für die taktische Vermögensallokation.
Eine Maßnahme zur Risikosteuerung ist zum Beispiel die niedrigere Gewichtung einer Anlageklasse gegenüber anderen Anlageklassen. Dies erfolgt in der strategischen Vermögensallokation, wenn das erwartete Risiko einer Anlageklasse steigt. Unter anderem können neue regulatorische Maßnahmen die Erwartungen an die künftige Entwicklung einer Anlageklasse ändern. Ein Beispiel dafür wären Vorgaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die Einfluss auf die gesamte Anlageklasse der Immobilien haben können. Je nachdem wie sich die Vorgaben auf die Einschätzung von Immobilien auswirken, kann diese Anlageklasse anders gewichtet werden.
Umsetzung der Vermögensanlage.
Die Auswahl der Kapitalanlagen erfolgt auf Basis der festgelegten strategischen und taktischen Vermögensallokation unter Beachtung der aktuellen Risiko- und Kapitalmarktsituation. Bei der Umsetzung der strategischen und taktischen Vermögensallokation nutzt die VBL vielfach die Expertise externer Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Das Anlageuniversum der Aktien und Unternehmensanleihen, in dem sich Nachhaltigkeitsrisiken vornehmlich auswirken, wird ausschließlich indirekt über Investmentvermögen gehalten.
Bei einer indirekten Investition über Investmentvermögen wird auf Ebene der VBL nur die Entscheidung getroffen, ob und in welcher Höhe die VBL Anteile an einem Investmentvermögen erwirbt. Die VBL trifft keine Anlageentscheidung bezüglich der unmittelbaren Zielinvestments, die in den Portfolien der Investmentvermögen gehalten werden.
An die externen Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften besteht seitens der VBL die Vorgabe, durch eigene interne Strategien in ihrem Anlageprozess sicherzustellen, dass nur Aktien und Anleihen solcher Emittenten erworben werden, die nicht den von der VBL festgelegten Emittentenausschlüssen unterliegen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden Aktien und Anleihen von der Kapitalanlage der VBL ausgeschlossen, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Emittenten schwere und systematische Verstöße gegen Menschenrechte begehen. Unter den gleichen Vorgaben sind Emittenten von der Kapitalanlage ausgeschlossen, die gegen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstoßen, welche zum Beispiel Kinderarbeit verbieten. Ausschlüsse gelten auch für Emittenten, die geächtete Waffen herstellen oder mit diesen handeln. Hierunter fallen beispielsweise Streumunition, Antipersonenminen sowie atomare, biologische und chemische Waffen.
Darüber hinaus schließt die VBL Investitionen in Unternehmen aus, die über ein überwiegend kohlebasiertes Geschäftsmodell verfügen. Kohlebasierte Geschäftsmodelle sind Geschäftsmodelle, die dem Zweck dienen, Kohle zur Stromerzeugung zu verwenden. Dies schließt Bergbau, Transport und Verbrennung mit ein.
Die externen Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften der von der VBL gehaltenen Investmentvermögen dürfen nur solche Aktien und Anleihen von Emittenten erwerben, die die hinter den Emittentenausschlüssen stehenden Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Unternehmensführung respektieren. Die unabhängige und objektive Identifizierung der unter die Erwerbsverbote fallenden Emittenten ist derzeit als externe Dienstleistung beauftragt.
Stand: Januar 2024*
*Die Informationen nach Artikel 3 Offenlegungsverordnung wurden im Januar 2024 aktualisiert: Es erfolgten redaktionelle Änderungen.