„Die Behauptungen zu hohen finanziellen Einbußen der Versicherten sind in dieser Form irreführend.“, erklärt Wolf R. Thiel als Antwort auf die in der WISO-Sendung „Weniger Zusatzrente – Startgutschriften verringern Rentenansprüche“ gemachten Aussagen.
Zum Hintergrund:
Die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes ist im Jahr 2001 in Tarifverhandlungen grundlegend umgestellt worden. Das alte Gesamtversorgungssystem konnte unter anderem wegen seiner Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente und steuerlichen Entwicklungen nicht mehr fortgeführt werden. Es war auf Dauer nicht mehr finanzierbar.
Das neue Punktesystem ist auf versicherungsmathematischer Grundlage erstellt worden. Es ist auf Dauer kalkulierbar und stellt die Versorgungsleistungen auf eine solide Basis.
Die Überführung in das neue System erfolgt durch sogenannte Startgutschriften. Sie stellen – natürlich in gewisser Weise pauschalierend – die bis zum Stichtag erworbenen Anwartschaften dar. Eine exakte Rentenauskunft war im alten System nicht möglich. Nach damaligem Recht gegebene Auskünfte stellten lediglich eine Momentaufnahme dar, die wegen der Abhängigkeit von anderen Faktoren (z. B. gesetzliche Rente) keine Rückschlüsse auf die tatsächliche spätere Versorgungsleistung zuließ. Die pauschale Umrechnung in die Startgutschrift kann sowohl zu Verbesserungen als auch zu Verminderungen gegenüber dem alten Recht führen. Es gibt also auch Gewinner der Umstellung.
Für die rentennahen Jahrgänge wurden umfassende Besitzschutzregelungen vereinbart. Sie stellen ein der bisherigen Berechnung vergleichbares Ergebnis sicher.
Soweit Auswirkungen der Steuerklasse bei der Umstellung kritisiert wurden, handelt es sich um eine typische Stichtagsproblematik. Unterschiedliche Steuerklassen hatten nur im alten Recht eine Bedeutung. Für die Trans-formation in das neue Recht ist die individuelle Steuerklasse zu einem Stichtag maßgebend. Spätere Änderungen werden nicht mehr berücksichtigt. Dies kann sich zu Gunsten oder auch zum Nachteil des Betroffenen auswirken.
Die Umstellung der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes auf ein zukunftsfähiges Modell ist ein schwieriger und nicht immer schmerzfrei durchzuführender Prozess. Sie war unverzichtbar, um die Zukunft der Zusatzversorgung zu sichern.