Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
251/2002 vom 19. September 2002
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Faltlhauser: Neue vereinfachte Betriebsrente im öffentlichen Dienst beschlossen!
Als "Kraftakt" bezeichnete Finanzminister Kurt Faltlhauser den Beschluss des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für eine neue Satzung zur Umsetzung des Reformwerks einer neuen Betriebsrente für die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes am Donnerstag (19.9.) in München.
Die betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst wurde vom Verwaltungsrat der VBL unter Vorsitz von Finanzminister Faltlhauser auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, bei der die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen versichert sind, bietet künftig eine Betriebsrente an, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kalkulierbar und einfach berechenbar ist. Die späteren Rentenleistungen berechnen sich nicht mehr wie bisher nach dem Nettogehalt vor Rentenbeginn, sondern ähnlich wie die Betriebsrenten in der Privatwirtschaft aus der Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge.
Mit der Ablösung des alten Rechts der Zusatzversorgung haben, wie Faltlhauser hervorhob, die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes eine zukunftsweisende Reform aus der Taufe gehoben. Das neue Betriebsrentenmodell sei nicht nur finanzierbar sondern auch zukunftsfähig. Zudem werde den Beschäftigten die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen und Steuerförderung bei der VBL eröffnet. Damit können die Beschäftigten sämtliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Hand erhalten.