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Beitrag

Als Versicherungsbeitrag bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird (vgl. § 1 VVG). Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit der Beitragszahlung werden im Versicherungsvertrag vereinbart. Im Versicherungsrecht stellt der Beitrag das vereinbarte Entgelt des Versicherungsnehmers für Gefahrtragung sowie Leistung des Versicherungsunternehmens dar. Es werden Einmalbeiträge und laufende Beiträge unterschieden.