Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Mindesteigenbeitrag

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Betrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe aufwenden. Dieser wird aus 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Entgeltes des Vorjahres ermittelt. Durch die staatliche Förderung reduziert sich somit Ihr Aufwand zur Altersvorsorge um die Grundzulage und gegebenenfalls zusätzlich um die Kinderzulage/n. Der nach Abzug aller Zulagen verbleibende Betrag ist der von Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr zu leistende Mindesteigenbeitrag.

Besonderheit bei der VBL.
Der monatliche Mindestbeitrag darf 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs.1 SGB IV nicht unterschreiten. Diese Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt, so dass sich auch der Mindestbeitrag jährlich ändert. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 265,13 Euro jährlich bzw. 22,09 Euro monatlich.