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VBLwiki Eintrag
Tarifvertrag Altersversorgung
Bezeichnung für den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) vom 1. März 2002. Der ATV regelt in erster Linie die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Durch den ATV wurde das frühere Gesamtversorgungssystem durch das neue Betriebsrentensystem (Punktemodell) abgelöst. Darüber hinaus enthält der ATV in § 26 die rechtliche Grundlage für die freiwillige Versicherung. Der ATV ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft getreten.